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Abstimmungen / Wahlen

Stimmberechtigung und Stimmregister

Stimm- und wahlberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens 5 Tage vor dem Abstimmungs-/Wahltermin ihren politischen Wohnsitz in Pfaffnau geregelt haben. Das Stimmregister wird am fünften Tag vor dem Abstimmungs-/Wahltermin abgeschlossen.

Das Urnenlokal ist am jeweils am Abstimmungs-/Wahltermin von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr geöffnet. Es befindet sich im Gemeindehaus Pfaffnau, Dorfstrasse 20. Die briefliche Stimmabgabe richtet sich nach den §§ 61 bis 69 des kant. Stimmrechtsgesetzes und ist ohne spezielles Gesuch sofort nach Erhalt der Abstimmungs-/Wahlvorlagen möglich. Es wird auf die Erläuterungen auf dem Stimmrechtsausweis verwiesen.

Mit der von der Bundeskanzlei, dem Bundesamt für Statistik und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich gemeinsam entwickelten App «VoteInfo» kann das Abstimmungsgeschehen am Sonntag quasi live mitverfolgt werden. Die Nutzerinnen und Nutzer können ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. Die Abstimmungsergebnisse werden – von den Kantonen automatisiert ans BFS geliefert – vom BFS laufend aktualisiert.

Easyvote ist eine neutrale Abstimmungs-/Wahlhilfe und soll Unterstützung bieten, wenn es darum geht, abzustimmen oder zu wählen.

Bei der Auszählung der Abstimmungen tauchen leider immer wieder ungültige Stimmabgaben auf. Um dies zu verhindern, informieren wir Sie mit diesem Merkblatt [pdf, 268 KB] über die korrekte Vorgehensweise.

Aktuelle Abstimmungen / Wahlen

Anordnungen der Kommunalen Neuwahlen vom 28.04.2024

Gemeinderat:

Bildungskommission:

Bürgerrechtskommission:

Controllingkommission:

 

Anordnung der eidg. Volksabstimmung vom 09.06.2024