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Wechsel Aufsichtsbehörden Kindertagesstätten

Bei der Gemeinde Pfaffnau ist eine Anfrage im Zusammenhang mit der geplanten Eröffnung einer Kindertagesstätte eingegangen.

Mit der Annahme des Kinderbetreuungsgesetzes (KiBeG) an der Volksabstimmung vom 30. November 2025 wechselt die Zuständigkeit für Kindertagesstätten per 1. Januar 2026 von den Gemeinden zum Kanton. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) ist neu für die Bewilligung und Aufsicht zuständig.

Für Neugründungen gilt: Gesuche sind direkt bei der kantonalen Stelle einzureichen: Dienststelle Soziales und Gesellschaft, Abteilung Kindheit, Jugend, Familie und Integration, Rösslimattstrasse 37, 6002 Luzern. Die bei der Gemeinde Pfaffnau eingegangene Anfrage wurde zur Kenntnis genommen und die Antragsteller an den Kanton verwiesen.

Für die bestehenden Kitas, Froschkönig Pfaffnau und Bäremutz St. Urban, gilt: Die Gemeinde Pfaffnau bleibt übergangsweise als Aufsichtsbehörde tätig, bis die Übergabe an den Kanton abgeschlossen ist.

Schulergänzende Betreuung: Der Mittagstisch sowie die Betreuung von Schulkindern bleiben weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeinde und sind vom neuen Gesetz nicht betroffen.

Ab dem 1. August 2026 führt der Kanton Luzern zudem ein einheitliches System mit Betreuungsgutscheinen ein. Damit erfolgt kantonsweit der Wechsel von der bisherigen Objektfinanzierung (Beiträge an die Kita) zur Subjektfinanzierung (Beiträge an die Eltern) gemäss den gesetzlichen Vorgaben.

 

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