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Videoüberwachung

Videoüberwachung auf den öffentlichen Anlagen der Gemeinde Pfaffnau

Eine Videoüberwachung bezweckt die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen wie Vandalismus oder Sachbeschädigungen, die in den letzten Jahren auf unserem Gemeindegebiet zugenommen haben. Gemäss Gesetz über die Videoüberwachung vom 20. Juni 2011 ist für die Anordnung der Gemeinderat zuständig. An folgenden Standorten hat der Gemeinderat die Videoüberwachung angeordnet:

Adresse

Kamerastandort

Werkhof, Gewerbe Brunnmatt 2, Pfaffnau

3 Kameras: Sammelstelle

Feuerwehrmagazin

3 Kameras: Fahrzeughalle, Vorraum Garderobe, KP Krisenstab

Die Liste beinhaltet nur die Videokameras, die durch die Gemeinde Pfaffnau betrieben werden. Videoüberwachungen von Privatpersonen sind nicht Gegenstand dieser Publikation.

Das Video- und Bildmaterial wird mit montierten Kameras aufgezeichnet und gespeichert. Das Material wird maximal 60 Tage gespeichert und anschliessend werden die Daten gelöscht. Die Auswertung erfolgt im Bedarfsfall ausschliesslich durch vorgängig definierte, befugte Personen. Weitere Personen haben keinen Zugriff auf die Aufzeichnungen.

Pläne der Standorte und Anzahl Kameras: