Navigieren in Pfaffnau

Feuerungskontrolle / Kaminfeger

Feuerungskontrolle

Alle zwei Jahre überprüft unsere Feuerungskontrolle, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen gemäss den gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist eine Einregulierung oder nötigenfalls eine Sanierung der Heizung erforderlich. Der Hauseigentümer hat die Wahl, den messtechnischen Teil der periodischen Kontrolle durch den Feuerungskontrolleur oder durch einen Fachmann der Heizungsbranche überprüfen zu lassen.

Rohbaukontrollen

Für die Rohbaukontrollen von neuen oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen sind die Gemeinden zuständig. Die Kontrolle ist von einem Brandschutzfachmann mit eidgenössischem Fachausweis oder von einer Person mit einer vergleichbaren Ausbildung durchzuführen. Die Gemeinden können die Kontrolle einem zugelassenen Kaminfegermeister oder einer anderen qualifizierten Person übertragen.

Zuständigkeit Feuerungs- sowie Rohbaukontrollen in der Gemeinde Pfaffnau:

Franz Purtschert GmbH, Kaminfegergeschäft, Lüftungsreinigung, Flavio Geiser, Nuttelenstrasse 22, 6264 Pfaffnau

Tel. 079 459 01 24 / 062 754 20 46, geiser@purtschert-kaminfeger.chwww.purtschert-kaminfeger.ch

 

Weitere Informationen betreffend Feuerungskontrolle erhalten Sie von der Gebäudeversicherung Luzern und der Geschäftsstelle Feurungskontrolle.


Zuständige Abteilung