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Adressauskunft

Adressauskünfte werden telefonisch nur an Amtsstellen erteilt. Firmen sowie Privatpersonen richten ihre Anfrage schriftlich an die Einwohnerkontrolle. Der Anfrage sind eine Begründung und ein Interessensnachweis beizulegen.

Die Gebühr beträgt Fr. 10.00 und wird von der Einwohnerkontrolle in Rechnung gestellt.


Zuständige Abteilung