Energiemeldungen
Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers / Boilers und die Sanierung, der Ersatz oderwesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind neu meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform unter www.energiemeldungen.lu.ch zur Verfügung. Alle Meldungen sind zwingend über dieses Tool vorzunehmen.
Ein Ratgeber für den Heizungsersatz nach MuKen 2014 finden Sie auf der Website der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern.
Weitere interessante Informationen erhalten Sie auch auf den folgenden Websites: