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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Bequem und in einem Schritt können Sie den Zuzug via eUmzug melden. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Umzug persönlich am Schalter mitzuteilen.

Um die Anmeldung vornehmen zu können, ist eine Abmeldung in Ihrer bisherigen  Wohngemeinde erforderlich. Falls Ihre bisherige Wohngemeinde den eUmzug anbietet, können Sie sich in einem Schritt ab- und anmelden.

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein (im Original)
  • Familien: Familienbüchlein oder Geburtsscheine der Kinder und Eheschein
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Bestätigung von Eigentümer/Liegenschaftsverwaltung
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (von allen Familienmitgliedern)
  • Anmeldegebühren Fr. 30.00

Als Quittung für den hinterlegten Heimatschein stellt die Einwohnerkontrolle einen Schriftenempfangsschein aus.

Ausländische Staatsangehörige

  • Pass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • Ersteinreise: Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Bestätigung von Eigentümer/Liegenschaftsverwaltung
  • Krankenkassenversicherungsnachweis (von allen Familienmitgliedern)
  • Anmeldegebühren Fr. 30.00

Informationen und Gesuchsformulare bezüglich Einreise und Aufenthalt für ausländische Staatsangehörige finden Sie beim Amt für Migration des Kantons Luzern.

Anmeldung Wochenaufenthalt

  • Heimatausweis/Interimsausweis der Wohnsitzgemeinde
  • Mietvertrag/Wohnungsausweis oder Bestätigung von Eigentümer/Liegenschaftsverwaltung
  • Anmeldegebühren Fr. 30.00

Radio- und Fernsehabgabe

Seit dem 1. Januar 2019 zahlen alle Haushalte die Radio - und Fernsehabgabe, egal ob sie ein Empfangsgerät haben oder nicht. Die SERAFE AG erhebt diese Abgaben. Die Kantone und Gemeinden stellen der Inkassostelle die notwendigen Informationen zur Verfügung. Sie brauchen sich also nicht selber anzumelden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der SERAFE AG sowie des BAKOM.

Wir wünschen Ihnen an Ihrem neuen Zuhause viel Glück und alles Gute.


Zuständige Abteilung