Handlungsfähigkeits- und Leumundszeugnisse
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft.
Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse nicht mehr durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt. Neu zuständig ist dafür:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Region Willisau-Wiggertal
Schlossstrasse 3
Postfach
6130 Willisau
Telefon 041 972 58 00
Fax 041 972 58 01
E-Mail info@kesb-willisau.ch
Internet www.kesb-lu.ch
Seit dem 1. Januar 2013 werden auch keine Leumundszeugnisse mehr ausgestellt, da hiefür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Alternativ dazu kann der einwandfreie Leumund durch folgende Dokumente ausgewiesen werden:
- Handlungsfähigkeitszeugnis (bestellbar bei der KESB, siehe oben)
- Strafregisterauszug (bestellbar entweder am Postschalter oder via www.strafregister.admin.ch)
- Betreibungsregisterauszug (bestellbar beim Betreibungsamt Pfaffnau-Roggliswil in Reiden, Tel. 062 749 00 69)