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Handlungsfähigkeits- und Leumundszeugnisse

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz in Kraft.

Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse nicht mehr durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt. Neu zuständig ist dafür: 

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Region Willisau-Wiggertal
Schlossstrasse 3
Postfach
6130 Willisau

Telefon 041 972 58 00
Fax 041 972 58 01
E-Mail info@kesb-willisau.ch
Internet www.kesb-lu.ch

Seit dem 1. Januar 2013 werden auch keine Leumundszeugnisse mehr ausgestellt, da hiefür eine gesetzliche Grundlage fehlt. Alternativ dazu kann der einwandfreie Leumund durch folgende Dokumente ausgewiesen werden:

  • Handlungsfähigkeitszeugnis (bestellbar bei der KESB, siehe oben)
  • Strafregisterauszug (bestellbar entweder am Postschalter oder via www.strafregister.admin.ch)
  • Betreibungsregisterauszug (bestellbar beim Betreibungsamt Pfaffnau-Roggliswil in Reiden, Tel. 062 749 00 69)

Zuständige Abteilung