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Beglaubigungen

Gemeindeschreiberin Beatrice Stöckli-Kurmann, Gemeindeschreiber-Substitutin Nadia Roos und Sachbearbeiterin Livia Bättig nehmen Beglaubigungen vor. Wir empfehlen, einen Termin zu vereinbaren.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.

Beglaubigung Übersetzung

Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss zur Beglaubigung in der Regel persönlich erscheinen. Er oder sie muss glaubhaft machen können, dass er oder sie die zu beglaubigende Sprache beherrscht. Es darf kein Ausstandsgrund vorliegen wie z. B. verwandtschaftliche Nähe. Übersetzungsbeglaubigungen nimmt die Gemeindekanzlei nicht vor, diese können beispielsweise bei der Staatskanzlei des Kantons Luzern gemacht werden.

Legalisationen und Apostillen

Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.


Zuständige Abteilung