Sozialamt
Adresse
Sozialamt
Dorfstrasse 20
6264 Pfaffnau
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Tel. 062 747 30 70
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Beschreibung Sozialamt
Das Sozialamt ist zuständig für:
Das Sozialamt ist zuständig für generelle, persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe sowie Sonderhilfen (z.B. Alimentenhilfe) für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pfaffnau.
Wirtschaftliche Sozialhilfe:
- Wer das soziale Existenzminimum nicht erreicht und nicht aus eigener Kraft oder durch Leistungen Dritter bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.
- Wirtschaftliche Sozialhilfe ist subsidiär und daher rückerstattungspflichtig.
- Wirtschaftliche Sozialhilfe ist unabdingbar mit persönlicher Hilfe verbunden.
Wenn Sie den Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe stellen wollen, melden Sie sich bitte beim SozialBeratungszentrum (SoBZ) Region Willisau-Wiggertal, Kreuzstrasse 3b, 6130 Willisau, 041 972 56 20.
Alimentenhilfe:
Das unterhaltsberechtigte Kind oder der unterhaltsberechtigte Ehegatte/eingetragene Partner hat gegenüber der Einwohnergemeinde des zivilrechtlichen Wohnsitzes Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung (Inkasso oder Bevorschussung) von Unterhaltsbeiträgen. Der Anspruch auf Bevorschussung von Kinderalimenten ist an finanzielle Voraussetzungen geknüpft. Für Unterhaltsansprüche von Ehegatten/eingetragenen Partnern besteht kein Anspruch auf Bevorschussung.
Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich bitte beim Sozialamt.