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Bekanntmachung Publikation Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL); Objektblatt für den Heliport Pfaffnau

Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)

Gegenstand

Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Heliports Pfaffnau behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.

Verfahren

Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Heliport Pfaffnau wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Pfaffnau publiziert werden.

Auflagefrist

24.11.2022 – 09.01.2023

Auflageakten

  • SIL Pfaffnau, Publikationstext 
  • SIL-Objektblatt, Pfaffnau Heliport 
Auflageorte
  • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2 / Papiermühlestrasse 172 (Umzug in Auflagezeit), 3063 Ittigen
  • Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen
  • Raum und Wirtschaft (rawi), Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern
  • Gemeinde Pfaffnau, Dorfstrasse 20, 6264 Pfaffnau
Eingaben und Fristen Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 10. Januar 2023 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Auskünfte
  • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 058 465 81 49
  • Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 40 59
Hinweis Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt Pfaffnau findet die öffentliche Auflage zur Änderung des Betriebsreglements des Heliports Pfaffnau statt. Einsprachen sind separat einzureichen.

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