Sanierungsarbeiten K46 (Pfaffnauerstrasse) - Strassenmarkierung
Zur neuen Strassenmarkierung auf der Kantonsstrasse K 46 (Pfaffnauerstrasse) sind bei der Gemeinde mehrere besorgte Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Die Gemeinde hat diese Anliegen mit dem Kanton Luzern thematisiert und um eine Stellungnahme gebeten. Der Kanton informiert wie folgt:
Im Rahmen der Sanierung wurde die Markierung im Einklang mit den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ausgeführt. Die Strassenbreiten im sanierten Abschnitt bewegen sich auf gerader Strecke zwischen 5.60 m und 5.90 m. Leitlinien bzw. eine Mittellinie sollen nur dort angebracht werden, wo die Fahrbahnbreite das sichere Kreuzen zweier Fahrzeuge der grössten zulässigen Breite (Lastwagen) erlaubt. Voraussetzung für die Markierung einer Mittellinie ist somit eine Fahrbahnbreite von mindestens 6.00 m. Bei weniger als 6.00 m soll auf eine Mittellinie verzichtet werden. In solchen Situationen trägt das Fehlen einer Mittellinie tendenziell dazu bei, dass weniger schnell gefahren wird, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt. Die Markierung entspricht der kantonalen Richtlinie Markierung 653.201 sowie der Norm 40862 des Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS).
Mit dem geplanten Ausbauprojekt K46 wird die Strasse künftig verbreitert. Dadurch soll dann auch wieder eine Mittellinie markiert werden können.