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Information zur Trinkwasserqualität – Umgang mit Chlorothalonil und dessen Abbauprodukten

Geschätzte Wasserbezügerinnen und Wasserbezüger

Bei gewissen Quellen der Trinkwasserversorgung Pfaffnau/St. Urban wird derzeit der gesetzliche Höchstwert für den Metabolit R471811 (ein Abbauprodukt des früheren Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil) überschritten.

Diese Überschreitung ist keine Gesundheitsgefährdung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. März 2026 ausdrücklich festgestellt, dass der bei uns gemessene Stoff R471811 (M4) gesundheitlich «nicht relevant» ist. Der gesetzliche Höchstwert von 0,1 µg/l wurde als pauschaler Vorsorgewert festgelegt. Er wurde nicht auf der Basis einer stoffspezifischen toxikologischen Beurteilung, sondern nach dem Prinzip: «im Zweifel so tief wie möglich», festgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil genau diese Pauschalannahme korrigiert und festgestellt, dass für jeden Stoff eine eigene wissenschaftliche Bewertung massgebend sein muss.

Wir informieren Sie gemäss aktueller Situation transparent. Folgend erklären wir Ihnen, was Chlorothalonil ist, wie die Rechtslage aussieht und was wir unternehmen.

Was ist Chlorothalonil?
Chlorothalonil ist ein Pflanzenschutzmittel (Fungizid), dass während vieler Jahre in der Landwirtschaft eingesetzt wurde. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Einsatz in der Schweiz verboten. Primär erfolgt das Verbot wegen Risiken für Amphibien und Fische sowie wegen der weitflächigen Belastung des Grundwassers.

Da sich diese Stoffe nur langsam abbauen, können Rückstände auch heute noch im Grundwasser nachgewiesen werden und teilweise ins Trinkwasser gelangen.

Grundsätzlich gilt: Das Trinkwasser wird laufend überwacht und kontrolliert.

Eine Überschreitung des gesetzlichen Höchstwertes bedeutet keine Gesundheitsgefährdung. Die Grenzwerte im Trinkwasser basieren auf dem Vorsorgeprinzip und sind bewusst sehr streng angesetzt. Gleichzeitig nehmen wir unsere Verantwortung für eine einwandfreie Trinkwasserversorgung ernst und arbeiten an langfristigen Lösungen.

Welche Substanz wurde bei uns festgestellt?
Im Trinkwasser der Wasserversorgung Pfaffnau/St. Urban wurde der Metabolit R471811 (M4) festgestellt.

Bundesverwaltungsgericht Urteil B-531/2020
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. März 2026 festgestellt, dass nicht alle Metaboliten von Chlorothalonil automatisch als gesundheitlich relevant einzustufen sind. Eine stoffspezifische toxikologische Beurteilung ist massgebend. Der gemessene Metabolit R471811 (M4) in Pfaffnau wurde dabei ausdrücklich als «nicht gesundheitsrelevant» eingestuft. Das Gericht hält den bisherigen pauschalen Automatismus des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) («alle Metaboliten relevant») für rechtlich nicht haltbar.

Anfrage A735 im Kantonsrat
Im Kanton Luzern läuft aktuell eine politische Diskussion zur Umsetzung der Vorgaben im Umgang mit Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser. Hintergrund ist, dass verschiedene Wasserversorgungen Verfügungen erhalten haben und aufgefordert wurden, innert relativ kurzen Fristen langfristige Massnahmen zur Sicherstellung der Wasserqualität umzusetzen.

In der eingereichten Anfrage an den Regierungsrat wird darauf hingewiesen, dass der gesetzliche Höchstwert von 0,1 µg/l sehr strikt angewendet werde und Überschreitungen teilweise auch im Bereich geringer Messschwankungen liegen können. Gleichzeitig wird betont, dass dieser Wert auf dem Vorsorgeprinzip basiert und nicht direkt einen gesundheitlichen Grenzwert darstellt.

Zudem wird darauf aufmerksam gemacht, dass notwendige Massnahmen, beispielsweise neue Wasserfassungen, Verbundleitungen oder technische Aufbereitungen, häufig technisch anspruchsvoll, kostenintensiv und nicht kurzfristig umsetzbar sind. Deshalb wird vom Kanton neben dem Vollzug auch mehr Unterstützung bei Planung, Koordination und Finanzierung gefordert.

Was bedeutet das für unser Trinkwasser?
Der Nachweis von R471811 (M4) bedeutet keine Gesundheitsgefährdung.

Wir nehmen unsere Verantwortung für eine langfristig einwandfreie Trinkwasserversorgung ernst. Für die Wasserversorgung stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • laufende Überwachung und Beprobung der Wasserqualität
  • transparente Information bei Überschreitung der Grenzwerte der Bevölkerung
  • langfristige Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung
  • Prüfung und Umsetzung geeigneter Massnahmen, falls dies künftig erforderlich wird
  • Prüfung technischer Aufbereitungsverfahren
  • Verbundleitung Pfaffnau-Roggliswil-St.Urban
  • Neufassung oder Sanierungen von unbelasteten Quellgebieten

Versorgungstechnische Ausgangslage
Die Wasserversorgung Pfaffnau/St. Urban ist eine Quellwasserversorgung. Bei mittlerer Quellschüttung (ca. 500 m³/Tag Pfaffnau, ca. 390 m³/Tag St. Urban) können die Anforderungen mit den nicht belasteten Quellen eingehalten werden. Die kritische Situation entsteht bei Spitzenverbrauch, Trockenheit oder Brandfällen, wenn die unbelastete Quellschüttung nicht ausreicht und belastete Quellen zugeschalten werden müssen.

Momentane Situation / Überschreitung Höchstwerte
Der momentane Verbrauch in Pfaffnau liegt bei 512 m³ und in St. Urban bei 350 m³ (Verbrauch Samstag, 23. Mai 2026). Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, müssen wir Wasser mit erhöhtem Chlorothalonilgehalt einleiten. Aus diesem Grund kann der Grenzwert von 0,1 µg/l in unserem Wassernetz überschritten werden.

Wir haben noch genügend Quellwasser, welches wir in den letzten Monaten nicht in unser Netz eingeleitet hatten. Bei diesen Quellen wird der aktuell niedrig angesetzte Grenzwert des Chlorothalonils (Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln) überschritten.

Diese Information bleibt bestehend, solange wir die Quellen mit überschrittenem Grenzwert infolge höherem Wasserbezug als Einlauf verwenden müssen.

Bei Fragen oder Interesse an weiteren Informationen dürfen Sie sich gerne an die Wasserversorgung wenden.

Freundliche Grüsse

Gemeinde Pfaffnau                       Wasserversorgung Pfaffnau

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