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Waldbrand Gefahrenstufe 3 "Erhebliche Gefahr"

Im Kanton Luzern gilt zurzeit in allen Regionen eine erhebliche Waldbrandgefahr!

Im Wald und in Waldesnähe (innerhalb von 50 Metern zum Waldrand) ist das Entfachen von Feuer verboten.

Zusätzlich ist im gesamten Kantonsgebiet verboten:

  • Feuern an unbefestigten Feuerstellen,
  • das Benutzen von Einweggrills,
  • das Abbrennen von Feuerwerkskörpern,
  • das Steigenlassen von Heissluftballonen und Himmelslaternen.

Die Bevölkerung wird gebeten, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten und beim Umgang mit möglichen Zündquellen besondere Vorsicht walten zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt sowie auf www.waldbrandgefahr.ch.

 

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