Waldbrand Gefahrenstufe 4 "grosse Gefahr"
Im Kanton Luzern gilt zurzeit in allen Regionen eine grosse Waldbrandgefahr!
Im Wald und Waldesnähe (50m) ist verboten:
- Feuer zu entfachen.
Zusätzlich ist im gesamten Kantonsgebiet verboten:
- Feuern an unbefestigten Feuerstellen,
- das Benutzen von Einweggrills,
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern,
- das Steigenlassen von Heissluftballonen und Himmelslaternen.
Die für die aktuelle Gefahrenstufe geltenden Merkblätter finden Sie hier:
Da sich die Waldbrandgefahr kurzfristig ändern kann, wird die Bevölkerung gebeten, sich regelmässig unter www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und die geltenden Massnahmen zu informieren.
Weiterführende Informationen:
Die aktuelle Gefahrenlage wird laufend auf der offiziellen Plattform www.waldbrandgefahr.ch veröffentlicht. Die Waldbrandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen (1 bis 5) eingeteilt. Je nach Gefahrenstufe gelten unterschiedliche Verhaltensregeln und Massnahmen.
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Merkblätter und Verhaltensregeln: