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Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Luzern weiterhin die Gefahrenstufe 4 (gross) mit den bereits angeordneten Schutzmassnahmen.

Der Kanton Luzern hat im Hinblick auf den Nationalfeiertag nochmals ausdrücklich verfügt, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Entfachen von 1. August- und Höhenfeuern auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten ist.

Die übrigen, seit dem 25. Juni 2026 geltenden Massnahmen bleiben unverändert in Kraft. 

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und danken für die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Medienmitteilung «Nationalfeiertag: Verbot von Feuerwerk und 1. August-Feuer»

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