Lidl-Verteilzentrum Roggwil: Ein Etappensieg für die Region
Das Bundesgericht hat entschieden, dass sich Nachbargemeinden gegen das geplante Lidl-Verteilzentrum in Roggwil BE gerichtlich wehren dürfen. Pfaffnau hat diesen Erfolg mit vorbereitet – auch wenn unser Name im Urteil nicht mehr steht.
Seit Jahren wehren sich sechs Gemeinden aus dem Luzerner Hinterland und dem Aargau gemeinsam mit dem Regionalverband Zofingenregio gegen das geplante Verteilzentrum auf dem ehemaligen Gugelmann-Areal. Ihre Bedenken betreffen den zusätzlichen Lastwagenverkehr, die Raumplanung und die Entwicklung der Region über die Kantonsgrenzen hinweg. Pfaffnau gehörte von Anfang an dazu.
2024 entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, die Nachbargemeinden seien zu wenig betroffen, um überhaupt Beschwerde führen zu dürfen. Die inhaltlichen Einwände wurden gar nicht erst geprüft.
Für den Gang ans Bundesgericht beschränkten sich die Gemeinden bewusst auf Murgenthal und Rothrist – jene beiden Gemeinden, durch die der Lastwagenverkehr am stärksten führen würde. Diese Konzentration sollte die Erfolgsaussichten erhöhen. Die Rechnung ist aufgegangen: Das Bundesgericht hat den Berner Entscheid aufgehoben. Das Verwaltungsgericht muss die inhaltlichen Einwände nun beurteilen.
Gestoppt ist das Projekt damit nicht, bewilligt aber auch nicht. Für uns zählt, dass die Einwände der Gemeinden nun inhaltlich beurteilt werden – dafür haben wir uns seit Jahren eingesetzt. Pfaffnau bleibt über den Regionalverband Zofingenregio am Thema dran und wird Sie informieren, sobald ein Entscheid vorliegt.