Rückstufung zu bedingtem Feuerverbot - Waldbrandgefahr erheblich
Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.
Es gelten die folgenden Regelungen:
- keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
- nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
- bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind
Die für die aktuelle Gefahrenstufe geltenden Merkblätter des Kantons Luzern finden Sie untenstehend:
Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden: Vorsicht beim Feuermachen - Kanton Luzern. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren. Die Behörden beobachten die Situation weiterhin und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen.