Landwirtschaft
Landwirtschaftsbeauftragte/r
Gemäss kantonalem Landwirtschaftsgesetzes (SRL 902, Art. 6) erhebt und kontrolliert der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die landwirtschaftlichen Betriebsdaten, die für die bundes- und kantonalrechtlichen Massnahmen benötigt werden. Die Gemeinden bezeichnen dafür eine verantwortliche Person, den/die Landwirtschaftsbeauftragte/n. In unserer Gemeinde übernimmt diese Aufgabe Dominik Schwizer.
Kontakt
Ruckstuhl Peter, peter.ruckstuhl@lups.ch, 079 480 42 52

Links
- Anmeldeverfahren Tierhaltung [pdf, 171 KB]
- Merkblatt Landwirtschaftsbeauftragter Info (lu.ch)
- Landwirtschaft und Wald - Kanton Luzern